Offizieller Fanclub

 

Jeder Fanclub des 1.FC Nürnberg muss die OFCN-Statuten anerkennen, um als offizieller Fanclub anerkannt zu werden. Die einzelnen Mitglieder der Fanclubs müssen den Statuten bei Eintritt in den jeweiligen Fanclub zustimmen. Die Clubberer 04 Berlin und Brandenburg sind seit 2007 als offizieller Fanclub des 1.FC Nürnberg mit der OFCN-Nummer 387 anerkannt.

OFCN-Statuten des 1.FC Nürnberg

1. Präambel
Diese Vereinbarung dient der Verbesserung der Fankultur beim 1.FCN und soll dazu beitragen das öffentliche Erscheinungsbild sowie das Image der Fans und des Vereins zu fördern. Dazu tragen die einzelnen Punkte der Vereinbarung im Ganzen bei und werden mit der Verleihung des Titels „Offizieller Fan-Club“ (OFCN) manifestiert.

2. Fan-Struktur
2.1.: Fan-Betreuung: Die Fan-Betreuung des 1.FCN ist für alle Fans zuständig. Sie übernimmt die Betreuung aller OFCN-Angelegenheiten und Fan-Organisationen und ist Ansprechpartner für OFCNs.
2.2.: Fan-Beirat: Der Fan-Beirat ist ein Gremium, in welchem sich die Interessen aller OFCNs und Fan-Gruppierungen wiederfinden. Er besteht aus den Fan-Beauftragten, drei vom 1.FCN bestellten Mitgliedern aus anderen Fan-Organisationen und drei OFCN-Delegierten. Der Fan-Beirat trifft sich monatlich.
2.3.: Bezirks-Koordinatoren: Die Bezirkskoordinatoren sind ehrenamtlich tätige Mitarbeiter der Fan-Betreuung und Ansprechpartner der OFCNs in den Bezirken. Die Bezirkskoordinatoren fungieren als Bindeglied zwischen den OFCNs und der Fan-Betreuung. Sie nehmen Anregungen, Wünsche und Anträge der OFCNs an und leiten sie der Fan-Betreuung weiter, unbeschadet des Rechtes der OFCNs sich direkt an die Fan-Betreuung zu wenden.
2.4.: OFCN-Treffen: Zweimal jährlich finden OFCN-Treffen statt. Zu diesen Treffen wird mit Rundschreiben von der Fan-Betreuung eingeladen. Die Fan-Betreuung kann zu weiteren Treffen einladen.

3. OFCN-Status
Der Status OFCN tritt dann in Kraft, wenn die Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben wurde, sowie der Fan-Betreuung die komplett ausgefüllte Mitgliederliste (Pflichtangaben sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift, alle anderen Angaben sind freiwillig) vorliegt. Alle Fan-Club-Mitglieder sind von den Unterzeichnern über die Vereinbarung zu informieren und bei Nichteinhaltung auf die Unwirksamkeit der Vereinbarung hinzuweisen.

4. Verpflichtungen
4.1. Verpflichtungen des 1.FCN
4.1.1.: OFCN-Mitgliedschaft
Die Erlangung und das Führen des Status OFCN ist für den Fan-Club kostenfrei.
4.1.2.: OFCN-Logo
Das OFCN-Logo ergibt ein einheitliches Erscheinungsbild in unseren Farben. Es dient zur gemeinsamen Identifikation der OFCNs mit dem 1.FCN und umgekehrt. Jeder Fan-Club erhält nach Wunsch offizielles Briefpapier mit dem OFCN-Logo und dem eigenem Fan-Club-Logo. Die Gestaltung des Fan-Club-Logos erfolgt gemeinsam mit der Fan-Betreuung.
4.1.3.: OFCN-Urkunde
Der 1.FCN stellt jedem Fan-Club eine Anerkennungsurkunde über den Status „Offizieller Fan-Club“ (OFCN) aus. Das Gründungsjahr des Fan-Clubs wird übernommen.
4.1.4.: OFCN-Card:
Die offizielle Fan-Club-Mitgliederkarte (OFCN-Card) als Nachweis der Mitgliedschaft zur Legitimation bei allen OFCN-Vergünstigungen.
4.1.5.: OFCN-Homepage
Der 1.FCN stellt das eigene Vereinslogo für die eigene Homepage bereit. Zudem erfolgt der Eintrag des Fan-Clubs auf die offizielle Homepage des 1.FCN, auf Wunsch inklusive Verlinkung.
4.1.6.: OFCN-Info
Regelmäßige Rundschreiben an alle OFCNs über alle Veranstaltungen und Aktivitäten rund um den 1.FCN und seine Fans.
4.1.7.: OFCN-Meisterschaft
Der 1.FCN veranstaltet jährlich eine Fan-Club-Meisterschaft, zu der sich der Fan-Club anmelden kann. Der Sieger vertritt unseren 1. FCN bei den deutschen Fan-Club-Meisterschaften.
4.1.8.: OFCN-Trikotsatz
Jeder OFCN hat die Ausleihmöglichkeit eines Trikotsatzes für Freundschaftsspiele oder Turniere.
4.1.9.: OFCN-Treffen
Zweimal jährlich findet das OFCN-Treffen statt. Hier wird allen OFCNs die Möglichkeit geboten sich mit Vereinsoffiziellen auszutauschen. Bei einer dieser OFCN-Treffen findet die Wahl der drei OFCN-Delegierten für den Fan-Beirat statt.
4.1.10.: OFCN-Veranstaltungen
Der 1.FCN unterstützt bei OFCN-Veranstaltungen (z.B. Jubiläen) den Wunsch nach Abstellung von Spielern und Offiziellen. Absprache hierüber wird mit der Fan-Betreuung getroffen.
4.1.11.: OFCN Fan-Artikel
Der 1.FCN bietet dem Fan-Club im Rahmen seiner OFCN-Kollektion Fan-Artikel für den Eigenbedarf mit Vereinslogo und/oder Fan-Club-Logo zu günstigen Konditionen im offiziellen Fan-Shop an.
4.1.12.: OFCN-Kartenkontingent
Der 1.FCN bietet allen OFCNs eine bevorzugte Behandlung von Kartenwünschen für die Heim- und Auswärtsspiele des 1.FCN unter Berücksichtigung der 1.FCN-Vereinsmitglieder, -sponsoren und -dauerkarteninhaber.
4.1.13.: OFCN-Fan-Shop-Rabatt
10 Prozent Rabatt bei Vorlage der OFCN-Card in den offiziellen Fan-Shops des 1.FCN auf alle Fan-Artikel.
4.1.14.: OFCN-Mitgliedsrabatt
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag beim 1.FCN für alle OFCN-Mitglieder.
4.1.15.: OFCN-Datenschutz
Der 1.FCN garantiert, dass die Angaben über Mitglieder der OFCNs ohne deren Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.2.: Verpflichtungen des Fan-Clubs
Die Fan-Clubs des 1.FCN sind selbstständige Organisationen, die in eigener Verantwortung und Selbstorganisation den 1.FCN unterstützen. Die folgenden Verpflichtungen berücksichtigen die Interessen des 1.FCN und die Vorgaben derjenigen Fussballverbände (DFB, DFL etc.), denen der 1.FCN angeschlossen ist.
4.2.1.: Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, das Ansehen des 1.FCN und seiner Fans durch seine Darstellung nach innen und außen und sein Handeln zu fördern und Aussagen oder Handlungen, die den 1.FCN oder seine Anhänger verunglimpfen oder gar schaden zu unterlassen.
4.2.2.: Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, politische oder rassistische Äußerungen, Handlungen oder Gesten ganz gleich welcher Richtung bei allen Veranstaltungen mit Bezug zum 1.FCN, insbesondere vor, während und nach Heim- und Auswärtspielen des 1.FCN, auch auf der An- und Abreise, zu unterlassen. Es werden keine politischen oder rassistischen Symbole, Schriftzeichen oder Ähnliches auf Kleidung, Abzeichen, Fahnen, Transparenten oder Ähnlichen verwendet.
4.2.3.: Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, keinerlei Gewalt jedweder Art bei allen Veranstaltungen mit Bezug zum 1.FCN, insbesondere vor, während und nach Heim- und Auswärtsspielen des 1.FCN, auch auf der An- und Abreise, anzuwenden oder zur Gewalt aufzurufen.
4.2.4.: Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich beim Besuch von Fußballspielen die jeweilige Stadionordnung zu akzeptieren, insbesondere auf die Benutzung pyrotechnischer Produkte (Rauchbomben, Bengalfackeln o.ä.) zu verzichten.
4.2.5.: Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, Eintrittskarten nicht an Dritte ohne Einwilligung des 1.FCN weiterzugeben oder gar öffentlich zum Weiterverkauf anzubieten (z.B. über Internet-Auktionen).
4.2.6.: Über die Verpflichtungen dieser Vereinbarung sind alle Fan-Club-Mitglieder durch die Unterzeichner zu informieren und hinzuweisen. Ebenso sind alle Fan-Club-Mitglieder anzuweisen, auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu achten und aktiv bei einer Missachtung tätig zu werden.
4.2.7.: Der Fan-Club sichert eine Mindestmitgliederzahl von 10 Personen zu. Als Stichtag gilt der 1.3.2007.
4.2.8.: Der Fan-Club erstellt eine Namensliste der Mitglieder für die Fan-Betreuung. Auf dieser Liste müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift der Mitglieder (Angaben wie Telefonnummer oder E-Mail sind freiwillig) angegeben sein. Änderungen (Ein- bzw. Austritte) sind der Fan-Betreuung sofort schriftlich mitzuteilen.
4.2.9.: Der Fan-Club ist bei allen OFCN-Veranstaltungen vertreten.

5. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit der Unterschrift des Fan-Clubs und des 1.FCN. Die Laufzeit der Vereinbarung ist unbefristet.
Der 1.FCN hat aus wichtigem Grund das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung. Ein wichtiger Grund ist unter anderem die Nichteinhaltung der unter Punkt 4.2. geregelten Verpflichtungen des Fan-Clubs.

Mit der Kündigung erlöschen sämtliche Rechte des Fan-Clubs aus dieser Vereinbarung, insbesondere der Status „Offizieller Fan-Club“ (OFCN).

Falls eine Festlegung oder Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein sollte, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der Vereinbarung im Ganzen. In diesem Fall werden beide Seiten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Festlegung oder Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck dieser Bestimmung nahe kommt.

Es gelten ausschließlich die Punkte dieser Vereinbarung.

(Quelle: www.fcn.de)

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